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Häufige Fragen (FAQ)

Geräte

Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
  • Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen - etwa selbstadaptierende Gasthermen.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
Kann jedes Gerät angepasst werden?

• In den meisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
• Diese Beurteilung wird auf der Basis der erhobenen technischen Daten vorgenommen.
• In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
• Dies kann etwa bei sehr alten Gasgeräten der Fall sein.

Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?

• Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
• Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.

Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?

• Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhalten die Kunden eine Mitteilung über die Anpassbarkeit ihrer Gasgeräte.
• Wenn ein Gasgerät nicht angepasst werden, muss es durch die Eigentümer ausgetauscht werden.
• Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes müssen die Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.