Häufige Fragen (FAQ)
Geräte
- Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
- Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
- Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen - etwa selbstadaptierende Gasthermen.
- Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
• In den meisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
• Diese Beurteilung wird auf der Basis der erhobenen technischen Daten vorgenommen.
• In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
• Dies kann etwa bei sehr alten Gasgeräten der Fall sein.
• Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
• Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.
• Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhalten die Kunden eine Mitteilung über die Anpassbarkeit ihrer Gasgeräte.
• Wenn ein Gasgerät nicht angepasst werden, muss es durch die Eigentümer ausgetauscht werden.
• Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes müssen die Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.