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Allgemeine Informationen zur Erdgas-
umstellung

Erdgasumstellung im Netzgebiet der Stadtwerke Springe GmbH

Derzeit werden Erdgaskunden in Deutschland mit zwei unterschiedlichen Gasarten beliefert, L- und H-Gas. L steht dabei für „low calorific“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H steht für „high calorific“, also energiereicheres Erdgas.

In unserer Region wurden Sie bisher mit L-Gas versorgt. L-Gas wird überwiegend in den Niederlanden gefördert. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt. Von der Erdgasumstellung sind neben Niedersachsen auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz betroffen.

Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert, daher müssen alle bisher mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie an die neue Gasart angepasst werden.

Die Erdgasumstellung wird in zwei Schritten durchgeführt: zunächst werden die Daten aller Gasgeräte erhoben, bevor im Anschluss die technische Anpassung erfolgt. Dazwischen kann ein Zeitraum von bis zu 1,5 Jahren liegen.

Für die Erdgasumstellung ist nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für unsere Region ist das die Stadtwerke Springe GmbH.

Umstellungsprozess

Die Erdgasumstellung ist in drei Prozessphasen unterteilt. Von der Erstinformation bis hin zur Qualitätssicherung wird der Prozess insgesamt ca. 2,5 Jahre umfassen.

Alle Erdgaskunden werden rechtzeitig über jeden Prozessschritt schriftlich informiert.

1. Erhebungsphase

Im ersten Schritt werden in unserem Netzgebiet alle Gasgeräte in Haushalten, Gewerbebetrieben oder Industrieunternehmen erfasst.

1. Erhebungsphase

Im ersten Schritt werden in unserem Netzgebiet alle Gasgeräte in Haushalten, Gewerbebetrieben
oder Industrieunternehmen erfasst.
Dabei werden wichtige Gerätedaten erhoben, wie z.B. Hersteller, Gerätetyp und CE-Kennzeichnung. Damit stellen wir sicher, dass alle Gasgeräte den technischen Vo-raussetzungen für die Umstellung von L- auf H-Gas entsprechen.
Wenn in seltenen Fällen bei der Erhebung festgestellt wird, dass ein Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann, wird der Austausch des Gerätes notwendig.

2. Anpassungsphase

Nach der Erhebung erfolgt ca. 1,5 Jahre später die technische Anpassung der Gasgeräte.

2. Anpassungsphase

Nach der Erhebung erfolgt ca. 1,5 Jahre später die technische Anpassung der Gasgeräte. Hierfür bestellen wir zunächst benötigte Ersatzteile bei den verschiedenen Herstellern und klären mögliche Rückfragen, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Zum Anpassungstermin werden unsere Monteure alle benötigten Ersatzteile mitbringen und fachmännisch einbauen. Dies umfasst meist den Austausch einiger Bauteile, etwa der Gasdüsen.

3. Qualitätssicherung

Im dritten und letzten Schritt werden wir zur Qualitätssicherung jeweils nach der Erhebung und Anpassung stichprobenartig jedes zehnte Gasgerät prüfen.

3. Qualitätssicherung

In 10 % der Fälle erfolgt im Anschluss an die Erhebung und Anpassung jeweils eine stichprobenartige Qualitätskontrolle.

Uns ist wichtig, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden. Sollten wir die Qualitätskontrolle bei Ihnen durchführen, erhalten Sie rechtzeitig eine schriftliche Ankündigung des Termins per Post.

 

Wann geht es los?

Die Termine zur Erdgasumstellung in unserem Netzgebiet entnehmen Sie bitte der Tabelle.