Gesetzlicher Hintergrund
Für die Umstellungsmaßnahmen zur EGU ist nach §19 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig.
Für unsere Region sind das wir, die Stadtwerke Springe GmbH.
Da in unserem Netzgebiet die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt wird, müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie zunächst erhoben und dann technisch auf die neue Gasart angepasst werden. Daher werden Sie mindestens zwei Mal Besuch von unseren Monteuren erhalten.
Damit die Erdgasumstellung reibungslos verläuft, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):
Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.
Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:
- Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä.
- Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst (zur Belegung der Erhebungsdaten)
- Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)
Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst vom Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden verteilt. Davon ausgenommen sind die Kosten für Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.