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Kosten der Erdgasumstellung

Kostenverteilung der Erdgasumstellung

Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig. Dies gilt auch, wenn das Erdgas von einem anderen Anbieter bezogen wird.

Die Kosten werden zunächst von den Netzbetreibern übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.

Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch

Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

Wenn Ihr Gasgerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten durch die Erdgasumstellung. Ausgenommen sind Kosten, die durch Wartung, Reparatur oder den Austausch von Gasgeräten entstehen. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.